Fortbildung

Die Fortbildungstätigkeit ist für Kunsttherapeut:innen von entscheidender Bedeutung, um die Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten und weiterzuentwickeln.

Mitglieder des DFKGT unterliegen den verbandlichen Ethikrichtlinien und der darin enthaltenen Vorgabe, sich kontinuierlich fortzubilden und ihr Wissen gemäß den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erweitern. Darüber hinaus ist es von großer Wichtigkeit, die praktisch-klinische Tätigkeit fortlaufend zu reflektieren sowie Entwicklungen im therapeutischen, medizinischen und gesellschaftlichen Diskurs in ihre Arbeit zu integrieren.

Der DFKGT hat eine detaillierte Fortbildungsordnung entwickelt, die die Inhalte und Formalien der Fortbildungstätigkeit für seine ordentlichen Mitglieder regelt.

Mitte 2025 startet eine umfassende Testphase, die vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Dezember 2027 laufen wird. In dieser Zeit ist es den Mitgliedern möglich, die Realisierung der praktischen Umsetzung der Fortbildungsordnung durch Rückmeldungen zu unterstützen.

Nach einer fortwährenden Evaluierung und Anpassung gilt ab dem 1. Januar 2028 die Fortbildungsordnung verpflichtend, in einem Zeitrahmen von 5 Jahren sind 200 Fortbildungspunkte nachzuweisen, die durch ein Zertifikat des DFKGT bescheinigt werden.

Die DFKGT-Arbeitsgruppe Fortbildung befasst sich in diesem Zeitraum mit der Überprüfung des Fortbildungsprocederes. Sie steht bei Fragen zur Anerkennung von Fortbildungen und der Online-Dokumentation individueller Fortbildungstätigkeit im Mitgliederbereich der Website zur Verfügung.

Außerdem konzipiert sie im Auftrag des Vorstands die Etablierung einer ständigen Fortbildungskommission als Gremium des DFKGT.

Kontakt: ag-fobi@dfkgt.de