Standards
Mindest-Standard einer verbandlich anerkannten Aus-/Weiterbildung
Die DFKGT-Standards sind aktuell in Überarbeitung (Stand 10/2024) und werden den zeitgemäßen Anforderungen an Professionalität, Qualitätsmerkmalen von Ausbildung und Praxis angepasst. Bis zur Veröffentlichung einer neuen Fassung gelten die Mindeststandards wie hier auf der Website dargestellt.
Der Mindeststandard des DFKGT (Stand 1.9.2017) für einen verbandlich anerkannten kunsttherapeutischen Kompetenzerwerb orientiert sich am Umfang einer hochschulischen Aus-/Weiterbildung, in deren Rahmen unten angeführte fachspezifische Inhalte vermittelt werden.
Es sind mindestens insgesamt 1470 Lehrstunden nachzuweisen. Sowohl der Umfang einer Lehrstunde als auch eine Arbeitseinheit im Praktikum beträgt 45 Minuten.
Diese 1470 Lehrstunden setzen sich zusammen aus
- a) 800 Lehrstunden
- b) 670 Arbeitseinheiten Praktikum
Zugangsvoraussetzung ist die Hochschulreife (bzw. Äquivalent oder Vorstudium). Die geforderten Lehrstunden sind als Präsenzstunden zu verstehen - im Rahmen von Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, etc.) am Aus-/Weiterbildungsinstitut mit anwesendem Lehrpersonal. Sie verteilen sich auf folgende Themenbereiche:
- therapeutische Methodik
- kunsttherapeutische Methodik
- allgemeine Theorie/ Bezugswissenschaften
- kunsttherapeutische Theorie
- Künstlerische Praxis
- Selbsterfahrung
- Supervision
Literaturstudium, Hausarbeiten, Abschlussarbeit, Künstlerisches Selbststudium (Mappen, Bildtagebuch etc.), Prüfungsvorbereitungen, Prüfungen, studentische Arbeitsgruppen u.ä. zählen nicht zu den Präsenzstunden und werden daher nicht auf die Mindeststundenzahl der Ausbildungsstandards angerechnet.
Das Selbststudium wird als obligatorisch im Umfang von mind. 1/3 des Gesamtumfangs der Aus-/Weiterbildung vorausgesetzt.
Zum Bereich „Praktikum“ zählt die praktische Vertiefung der in der Aus- oder Weiterbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie ist mit den Lehrinhalten durch Vorbereitung, Supervision und Evaluation vernetzt und muss in der Aus-/Weiterbildungszeit eingebunden sein. Kunsttherapeutische Praktika müssen innerhalb mindestens zweier unterschiedlicher Bereiche absolviert werden, eines davon im klinischen Setting. Neben der direkten kunsttherapeutischen Arbeit mit Patienten/Klienten zählen die Vor- und Nachbereitung sowie der interdisziplinäre Austausch zu diesem Bereich. Von den zu absolvierenden Praktikumseinheiten müssen mindestens 100 eigenständig gearbeitet werden.
Am Ende der Aus-/Weiterbildung muss eine schriftliche Prüfungsarbeit abgelegt werden.