Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen zur Kunsttherapie

... von Patient:innen und Klient:innen:

Kunsttherapie wendet Bildende Kunst therapeutisch an. Mit zeichnerischen, malerischen, plastischen und anderen Medien werden im Rahmen der therapeutischen Beziehung psychische Entwicklungsprozesse ermo¨glicht. Es entstehen sinnlich erfahrbare Werke, die Erfahrungen, Gefu¨hle, Gedanken und Fantasien abbilden.

Diese Abbildungen helfen, bewusste und unbewusste Konflikte und Probleme wahrzunehmen, zu definieren und zu kommunizieren. Der ku¨nstlerische Prozess aktiviert besonders das visuelle und haptische Wahrnehmungsvermo¨gen, die Entwicklung innerer Bilder, die motorischen Fa¨higkeiten und die sozial-kommunikative Kompetenz.

Die Kunsttherapie fo¨rdert Empathie, Selbstbeobachtung sowie die Beziehungsfa¨higkeit. Sie unterstu¨tzt die Krankheitsbewa¨ltigung und sta¨rkt die Fa¨higkeit zur Kommunikation mit sich und anderen. Dabei kann sich die Kompetenz entwickeln, besser mit spontanen Impulsen, Wünschen und kurzfristiger Bedürfnisbefriedigung (Affekten) umzugehen. Entsprechende Reaktionen können so bewusst beeinflusst und angepasst werden (Selbstregulation).

Der scho¨pferische Prozess, die Wahl und Handhabung der Materialien, die Werke und die Dynamik der therapeutischen Beziehung geben Hinweise zur diagnostischen Einscha¨tzung, zur Formulierung therapeutischer Ziele und zur Gestaltung der Therapie. Der Entstehungsprozess und die materielle Pra¨senz der Werke bilden besonders wirksame Faktoren in der Behandlung, aufgrund derer Patient:innen ein Gefu¨hl der Autonomie, der Selbstwirksamkeit und der eigenen Identita¨t entwickeln.

Kunsttherapie ist neben Musik-, Tanz-, Theatertherapie u.a. eine Fachrichtung der "Künstlerischen Therapien“.

Kunsttherapeut:innen arbeiten mit Menschen aller Lebensalter beispielsweise in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken, in der Onkologie und Palliativmedizin, in Einrichtungen für Rehabilitation, im Justizvollzug und im Bereich Kultureller Teihabe, in der Gesundheitsförderung und in freien Praxen.

Ihre Vorgehensweise orientiert sich an wissenschaftlich medizinischen Leitlinien und weiteren Wirksamkeitsnachweisen. Sie arbeiten eigenverantwortlich, konzipieren patientenbezogene ku¨nstlerisch-therapeutische Vorgehensweisen und setzen entsprechende Interventionen ein, um die ko¨rperliche, psychische und geistige Gesundheit ihrer Patient:innen wiederherzustellen, zu erhalten oder zu fo¨rdern.

In der Kunsttherapie wird schwerpunktmäßig nicht in erster Linie mit sprachlichen, sondern mit gestalterischen Mitteln wie Form, Farbe und Material gearbeitet. Sie eignet sich besonders für Menschen, denen es schwer fällt, sich ausschließlich über die Sprache und mit Worten mitzuteilen. Die gestalterische Tätigkeit ermöglicht den Ausdruck von inneren Bildern, emotionalen Hindernissen, kraftvollen Ressourcen und ähnlichem. Kunsttherapie kann aktivierend wirken und unterstützt als nicht-medikamentöser Ansatz das Erleben von Selbstwirksamkeit.

Nein, man muss definitiv nicht malen können, auch wenn der Begriff „Kunsttherapie“ dies vielleicht annehmen lässt. Es geht nicht darum, „schöne“ Bilder zu malen bzw. „schöne“ Plastiken oder Skulpturen zu kreieren, sondern um einen direkten Ausdruck von Gefühlen, Konflikten etc. durch Farben und Formen.

Die Kunsttherapie nutzt die vielfältigsten Mittel und Methoden. Abhängig von den Rahmenbedingungen können folgende Mittel zum Einsatz kommen: flüssige Farben (Aquarell, Acryl, Öl), Pastell- und Ölkreiden, Bunt- und Bleistifte, verschiedenste Papiere, Leinwände, Ton zum Plastizieren, Stein und Holz für Bildhauerei und vieles mehr. Aber auch Foto- und Videokamera können verwendet werden.

Kunsttherapeutische Angebote können ganz frei von „Aufgabenstellungen“ sein, damit man sich ganz in eigene Ideen und die vielfältigen Ausdrucksmöglichkeiten von Farbe und Form vertiefen kann. Manchmal ist es jedoch günstig eine Hilfestellung zu haben, damit die Ideen ins Fließen kommen.

In einer Praxis müssen die Kosten für die Kunsttherapie in der Regel selbst übernommen werden. Hier sind Angebote möglich im Rahmen von Coaching/ Beratung, Selbstfürsorge u.ä.. Diagnosebezogene Angebote an Patient:innen erfordern von den Kunsttherapeut:innen zusätzliche Qualifikationen hinsichtlich einer Heilbehandlungserlaubnis, wie den „Kleinen Heilpraktiker“ (HPG Psych.). Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss von Patient:innen individuell mit ihrer Versicherung geklärt werden.

Findet die Kunsttherapie im Rahmen eines stationären Aufenthalts, z.B. wegen einer akuten psychischen Erkrankung oder im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme in einer Klinik statt und ist sie dort ohnehin Bestandteil der stationären Behandlung, wird die Bezahlung von der Krankenkasse übernommen.

Als eine der Künstlerischen Therapien (neben Musik-, Tanz-, Theatertherapie u.a.) ist die Kunsttherapie in den Abrechnungssystematiken des klinischen Gesundheitswesens enthalten und wird dort im Rahmen des Fallpauschalensystems (DRG) oder in der Rehabilitation über eigene Ziffern innerhalb der Klassifikation Therapeutischer Leistungen abgerechnet.

 

 

 

 

... von Menschen mit Interesse an einer kunsttherapeutischen Ausbildung:

Für die spätere qualitativ hochwertige Berufsausübung ist aus Sicht des DFKGT eine breit angelegte fundierte Ausbildung zur Kunsttherapeut:in notwendig. Sie sollte den Standards eines Berufsverbands entsprechen bzw. auf Hochschulniveau abschließen. In Deutschland gibt es einige Hochschulen, an denen grundständige Bachelorstudiengänge auf die Berufspraxis vorbereiten. Es gibt ebenfalls Master- oder Aufbaustudiengänge. Manche Ausbildungswege sind auch berufsbegleitend möglich.

Eine sehr gute Unterstützung bei der Wahl eines geeigneten Ausbildungsplatzes – ob Studium oder berufsbegleitende Weiterbildung - kann diese Vergleichsmöglichkeit in puncto Zulassungsvoraussetzungen, Kosten und Dauer bieten.

Vermittelt werden sollen:

  • Medizinisch-therapeutische Grundlagen
  • Kunsttherapeutische Theorie und Methodik
  • Wissenschaftlich-kunsttherapeutische Grundlagen
  • interdisziplinäres Arbeiten im Gesundheitswesen
  • Künstlerische Praxis
  • Berufsbezogene Selbsterfahrung
  • praxisbezogene Supervision und Ethik
  • begleitete klinisch-therapeutische Praxis im Sinne von Praktika, die fest in den Verlauf und die Inhalte der Ausbildung eingebunden sind

Die kunsttherapeutische Ausbildung schließt mit einer wissenschaftlichen Abschluss- oder Fallarbeit.

Kunsttherapeut:innen mit erfolgreich abgeschlossener, hochwertiger Ausbildung und entsprechenden Praxiserfahrungen aus Praktika oder Berufsalltag haben ähnliche Chancen auf eine Anstellung im Gesundheitswesen wie andere Professionen in diesem Bereich (Ergotherapeuten, Pflegekräfte, etc.). So konnte allein der Deutsche Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie seinen Mitgliedern im Jahr 2023 mehr als 230 ausgeschriebene Stellen für Kunsttherapeut:innen weiterleiten.

Kunsttherapeuten, die eine freiberufliche Tätigkeit wählen, gründen nach dem Erwerb des „Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG)“ eine eigene Praxis. Kunsttherapeuten ohne Heilbehandlungserlaubnis eröffnen eigene Ateliers mit vorwiegend künstlerischem oder präventivem Schwerpunkt, sie konzipieren und leiten Projekte in Zusammenarbeit mit (heil)pädagogischen oder (sozio)kulturellen Einrichtungen. Sie arbeiten mit Wirtschaftsunternehmen zusammen oder sind in klinischen oder pädagogischen Institutionen auf Honorarbasis tätig.

 

In der Orientierungsphase vor einer Ausbildung zum/zur Kunsttherapeut:in ist eine Hospitation sinnvoll, im Rahmen der Studien- und Ausbildungszeit sind begleitende Praktika unabdingbar, um die nötigen Fachkompetenzen im Umgang mit Patient:innen oder Klient:innen zu erwerben.

Die meisten Kunsttherapeut:innen arbeiten in klinischen Institutionen – es lohnt sich sicher, bei einer psychiatrischen/ psychosomatischen oder psychotherapeutischen Einrichtung in der Nähe anzufragen. Auch bei Kunsttherapeut:innen, die in freier Praxis arbeiten, kann sich eine Kontaktaufnahme diesbezüglich lohnen. Fachgerecht ausgebildete Kunst- und Gestaltungstherapeut:innen mit eigener Praxis sind beispielsweise erfasst in der Therapeutenliste des DFKGT.

Bisher werden Kunsttherapeut:innen noch in keinem bestehenden Tarifrahmenwerk angeführt. Daher sind die Einordnung in eine Tarifgruppe und die Bezahlung Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber.

Aus Expertensicht des DFKGT und anderer Verbände Künstlerischer Therapien in Deutschland orientiert sich eine angemessene tarifliche Eingruppierung an der akademischen Qualifikation und der jeweiligen fachlichen Kompetenz. Sie empfehlen eine Mindest-Eingruppierung gemäß TvöD 9.

Freiberuflich tätige Kunsttherapeut:innen beziehen in die Kalkulation ihrer Stundensätze die anfallenden Betriebskosten (Ausgaben für Miete, Material, Fortbildung, Fahrten etc.) und die Ausgaben für Sozialversicherungen mit ein. Je nach Standort und konkreter Leistung werden meist pro Stunde berechnet.