Standards
Qualifizierungsrichtlinien
für kunsttherapeutische Studiengänge und Weiterbildungen des DFKGT
Der Deutsche Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie (DFKGT) positioniert sein Engagement gezielt im Gesundheitswesen und richtet seine Aktivitäten nach den Erfordernissen seiner Mitglieder aus, die überwiegend im klinisch-therapeutischen Kontext tätig sind.
Mitglieder des DFKGT verfügen über eine spezifische, fachlich fundierte Qualifikation, die sie dazu befähigt, kunsttherapeutische Prozesse in allen medizinischen Fachbereichen sowie in der psychosozialen Versorgung zu konzipieren, durchzuführen und zu evaluieren - mit dem Ziel, die mentale Gesundheit zu fördern und zu stärken.
Entsprechend qualifizierte Kunsttherapeut:innen setzen künstlerische Medien gezielt zur Ressourcenaktivierung, Symptomlinderung, Krisenbewältigung, Emotionsregulation, Förderung von Selbstwirksamkeit sowie zur Unterstützung von Genesungsprozessen ein. Dazu gehören Kompetenzen in kunsttherapeutischer Befunderhebung und verfahrensbezogener therapeutischer Diagnostik, klinischer Gesprächsführung, systematischer Beobachtung und Intervention sowie ein Verständnis für psychische, somatische und psychosomatische Erkrankungen und medizinische Behandlungsstrukturen.
Der DFKGT stellt durch seine verbandliche Qualifizierungsrichtlinien sicher, dass seine Mitglieder über die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen verfügen und diese belegen.
Damit sind sie befähigt, kunsttherapeutische Leistungen als Bestandteil einer medizinisch oder psychotherapeutisch indizierten Behandlung sowie im Rahmen der psychosozialen Versorgung zu erbringen und damit zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Gesundheit beizutragen.
Das verbandliche Berufsbild beschreibt ergänzend die professionelle Tätigkeit in der Praxis aus Perspektive des DFKGT.
DFKGT-Qualifizierungsrichtlinien