Wahlprüfsteine Landtagswahl 2023 Bayern
Wahlprüfsteine der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) zur Landtagswahl am 8. Oktober 2023 in Bayern
Die BAG KT hat im Juni 2023 acht Fragen an die Parteien in Bayern versendet. Zum einen ging es dabei um die Frage, welche Partei sich für die Interessen von Patient:innen einsetzt, die von einer Behandlung mit Künstlerischen Therapien profitieren. Ein weiteres wichtiges Ziel war es herauszufinden, ob die Situation von Studiengängen und Ausbildungen im Blickfeld stehen und Zukunftsperspektiven für praktisch tätige Künstlerischen Therapeut:innen entwickelt wurden. Die Themen der Fragen orientierten sich an den Inhalten der vorliegenden Wahlprogramme.
Die unten stehende Zusammenfassung der Antworten der Parteien sollen einen Beitrag leisten für die Entscheidung der in Bayern lebenden Künstlerischen Therapeut:innen bei der Landtagswahl am 8. 10. 2023.
Folgende parlamentarische Fraktionen bekamen die Fragen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
CSU
FDP
FREIE WÄHLER
SPD
Bis Anfang September lagen die Antworten der Parteien vor - außer von der FDP.
Die Fragen der BAGKT
1. Master ohne Heilerlaubnis
Welche Lösung sehen Sie beim Wegfall des Heilpraktikers für Psychotherapie für die Absolvent:innen der MA-Studiengänge sowie der Aus- und Weiterbildungen für Künstlerische Therapien in Bayern vor?
2. Besondere Versorgungsprogramme für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche
Auch in Bayern nehmen die Diagnosen psychischer Störungen stetig zu. Machen Sie sich für Künstlerische Therapien in besonderen Versorgungsprogrammen für schwer und chronisch psychisch kranke Kinder und Jugendliche in der ambulanten Versorgung stark?
3. Prävention und Gesundheitsförderung an Schulen durch gezielte Künstlerische Therapien bieten Möglichkeiten zur präventiven Arbeit auf allen Ebenen. Wie fördert Ihre Partei die Verarbeitung von Lockdown-Erfahrungen für Kinder und Jugendliche und die psychische Gesundheit durch Kreativangebote an Schulen?
(Kommentar DFKGT: Diese Frage spielt auf ein staatliches / bayrisches Förderprogramm an. Die BAGKT wollte den Kenntnisstand der Parteien erkunden: gemeinsam.Brücken.bauen)
4. Zuverlässige Rahmenbedingungen in der psychosozialen Versorgung
Treten Sie für eine dem steigenden Bedarf entsprechende Anpassung der Stellenschlüssel für Künstlerische Therapeut:innen und für die Vergütung ihrer Leistungen nach einheitlichen Tarifen ein?
5. Kostenübernahme für Opfer sexualisierter Gewalt
Zur Bewältigung ihrer Traumata sind für Opfer sexualisierter Gewalt Künstlerische Therapien in der ambulanten Versorgung nur über Sonderfonds finanzierbar. Welche Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch Gesetzliche Krankenkassen unterstützen Sie?
6. Anerkennung als neuer akademischer Gesundheitsberuf
In seinem HTA-Bericht HT17-02 hat das IQWiG bereits 2016 die Regelung des Berufs Künstlerischer Therapeut:innen empfohlen. Können Absolvent:innen und Studierende der in Bayern anerkannten Studiengänge annehmen, dass Sie sich für die Regulierung als akademischer Gesundheitsberuf einsetzen?
7. Finanzierung qualifizierter Angebote für Menschen mit Fluchterfahrungen
Für Geflüchtete sind die nonverbalen Künstlerischen Therapien besonders geeignet. Welche Fördermöglichkeiten für qualifizierte ambulante Angebote unterstützen Sie und wie wirken Sie auf die Verbesserung dieser Versorgungslage ein?
8. Unterversorgung demenziell Erkrankter mit nonverbalen Therapien
Künstlerische Therapien aktivieren auch bei demenziell Erkrankten kognitive, kommunikative und soziale Fähigkeiten. Sie mindern Ängste, beruhigen und entspannen. In der stationären und teilstationären Versorgung gibt es nur wenige Angebote. Wie wollen Sie dieser Unterversorgung entgegentreten?
Die Antworten der Parteien
Wir fassen hier die Antworten in der Reihenfolge des Eingangs in der BAG KT-Geschäftsstelle zusammen. Der genaue und detaillierte Wortlaut ist dem entsprechenden Dokument auf der Website der BAG KT zu entnehmen.
- Bündnis 90 / Die Grünen
Wie im Bund verfügen Die GRÜNEN auch in Bayern über einen hohen Kenntnisstand zu den therapeutischen Möglichkeiten und zum wertvollen Beitrag, den Künstlerische Therapien nicht nur bei psychischen Erkrankungen, sondern auch beispielsweise für Krebspatient:innen, Kinder und Jugendliche, Opfer sexualisierter Gewalt oder Geflüchtete leisten können.
Sie wollen den Zugang für mehr Patient:innen ermöglichen und den hierfür notwendigen wissenschaftlichen Nachweis des therapeutischen Nutzens Künstlerischer Therapien sowie die Bedingungen für qualitativ hochwertige Anwendungen der Therapien stärken.
In ihrer Unterstützung einer rechtlich verbindlichen Ausbildungsordnung, die einheitliche Zugangs-voraussetzungen, Dauer, Ausbildungsinhalte und Abschlüsse regelt, sehen DIE GRÜNEN die realistische Basis für eine einheitliche tarifliche Vergütung Künstlerischer Therapeut:innen.
Der Wert des nonverbalen Ansatzes in der medizinischen Versorgung von Geflüchteten und Opfern sexualisierter Gewalt wird anerkannt. Für Kostenübernahme durch Gesetzliche Krankenkassen betrachten DIE GRÜNEN ganz allgemein die Organe der Selbstverwaltung als zuständig, wobei die Anerkennung der Leistungen durch den G-BA speziell die ambulante Versorgung unter ärztlicher Ver-ordnung, nicht aber die Leistungsbereiche in der stationären Versorgung in den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik oder Rehabilitation betrifft. Insofern wurde das Problem der Kostenübernahme in der ambulanten Versorgung erfasst, obwohl es nicht konkret formuliert worden war.
Für die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen wollen DIE GRÜNEN Sing- und Musikschulen, Jugendkunstschulen sowie alle weiteren außerschulischen Verbände und Organisationen, die künstlerisch und kreativ mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vernetzen, um bessere Perspektiven und Werkzeuge für einen resilienten Umgang mit Herausforderungen und Chancen unserer Zeit zu entwickeln. Dazu unterstützen sie die Schaffung eines Kompetenzzentrums für kulturelle Bildung und Vermittlung, das mit Blick auf den Ganztag ab 2026 die Transformation der Bildungsstätten begleitet, Informationen bündelt und der Umsetzung des WHO-Programms zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Kultur und Gesundheitssektoren entspricht. Es soll helfen, Ungleichheiten zu verringern und ressortübergreifende Maßnahmen für Gesundheit und Wohlergehen fördern.
DIE GRÜNEN sind über die positiven Effekte Künstlerischer Therapien wie Musik- oder Kunsttherapie für demenzerkrankte Menschen gut informiert und schätzen sie als wertvollen Teil der medizinischen Versorgung ein. Sie unterstützen die vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege initiierte und geförderte Versorgungsforschung, mit der Herausforderungen im Bereich der Demenz durch innovative Ansätze und Lösungen begegnet werden soll.
- Freie Wähler
Die FREIEN WÄHLER entwickeln Interesse für die Künstlerischen Therapien, welche sie als Vertiefung der klassischen Psychotherapie verstehen und als gute Ergänzung „klassischer“ Behandlungs-möglichkeiten betrachten. Außer Acht bleibt jedoch die Situation, in der Künstlerische Therapeut:innen nach Wegfall der Selektiverlaubnis für den Heilpraktiker im Bereich der Psychotherapie gelangen. In diesem Fall müsste die mit der Reform des Heilpraktikerrechts verbundene staatlich geregelte Ausbildung zum vollen Heilpraktiker im Umfang von geplanten 3 Jahren absolviert werden . Mit dieser alleinigen Perspektive wäre für Absolvent:innen von MA-Studiengängen sowie der Aus- und Weiterbildungen für Künstlerische Therapien in Bayern die Ausübung ihres Berufes eingeschränkt auf die stationäre Versorgung oder den Bereich Prävention.
Über die Notlage in der Versorgung für schwer und chronisch psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist die Partei gut informiert. Daher unterstützt sie Angänge zur Beseitigung des Fachkräftemangels im Sinne der Betroffenen. Als FREIE WÄHLER können sie sich gut vorstellen, dass auch Künstlerische Therapeut:innen in diesem Rahmen eine wichtige Aufgabe übernehmen und in „besondere Versorgungsprogramme wie sie für erwachsene psychisch Kranke bereits existieren“ einbezogen werden. Die Aufnahme Künstlerischer Therapien in Selektivverträge nach § 140a SGB V würde eine Kostenübernahme ermöglichen können, sobald für die Qualifikationen teilnehmender Künstlerischer Therapeut:innen einheitliche Standards vorgegeben sind. Dazu bedürfte es einer gesetzlichen Reglung des Berufs, welche die FREIE WÄHLER unterstützen würden.
FREIE WÄHLER haben die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, auch hinsichtlich des psychosozialen Bereichs und kenne die Ziele des Förderprogramms des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung „gemeinsam.Brücken.bauen“.
Für die Kostenübernahme Künstlerischer Therapien in der ambulanten Versorgung von Opfern sexualisierter Gewalt durch Gesetzliche Krankenkassen sehen FREIE WÄHLER den Weg über eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als einzige Möglichkeit. Entsprechend der Verfahrensordnung des G-BA sehen sie als Voraussetzung die Notwendigkeit eines speziellen Berufsgesetzes für „Kreativtherapeuten“. Dazu gehören Nachweise zu Nutzen, medizinischer Notwendigkeit bzw. der Wirtschaftlichkeit. Insgesamt sehen FREIE WÄHLER in den Künstlerischen Therapien eine sinnvolle Erweiterung des Leistungsangebots für Patient:innen. Daher würden sie die Regulierung als akademischer Gesundheitsberuf unterstützen.
- SPD
Die BayernSPD kennt die Breite der Berufsfelder, in denen Künstlerische Therapien Anwendung finden. Deshalb sieht sie in den Künstlerischen Therapien eine wichtige Ergänzung einer guten medizinischen Versorgung und betrachtet es als wichtig, dass Krankenkassen für qualitätsgesicherte und evidenzbasierte Künstlerische Therapieformen die Kosten übernehmen, damit diese allen Menschen offenstehen.
Daher erscheint der BayernSPD ein offener Austausch mit den Verbänden und Ausbildungseinrichtungen als eine angemessene Lösung, um die Grundlagen für die Einführung einer „neuen“ Berufsbezeichnung sicherzustellen – und damit letztlich eine gute Qualität der Künstlerischen Therapien zum Wohl der Patient:innen. Auch die Schaffung eines allgemeinen Heilberufegesetzes auf Bundesebene wird als Möglichkeit für deutliche Verbesserungen für die Heilberufe und die Versorgungsqualität betrachtet.
Die BayernSPD möchte sich für die Sicherstellung einer bestmöglichen Versorgung einsetzen – insbesondere von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.
Die BayernSPD will in Schulen das Angebot von Kreativangeboten ausweiten. In diesem Zusammenhang unterstützt sie den Einsatz Künstlerischer und anderer Therapeut:innen in Kooperation mit Kunst-, Musik- und Sportlehrerinnen. Die für eine angemessene Entlohnung erforderliche notwendige finanzielle und personelle Ausstattung wird als wichtig eingeschätzt. Besondere Versorgungsprogramme für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche hält die Partei für eine angemessene Möglichkeit.
Bei einer berufsrechtlichen Regelung für Künstlerische Therapeut:innen hält die BayernSPD einheitliche Vergütung und Tarife für sinnvoll.
Die Bayern-SPD setzt sich im Sinne der bestmöglichen Versorgung dafür ein, die strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu überwinden. Daher wird auch eine regelhafte Kostenübernahme von evidenzbasierten Künstlerischen Therapien in der ambulanten Versorgung von Opfern sexualisierter Gewalt für sinnvoll erachtet.
Zur Gewährleistung von Qualität und wissenschaftlicher Fundierung der Künstlerischen Therapien möchte sich die BayernSPD für die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen zur Forschung und Ausbildung sowie einer guten finanziellen und personellen Ausstattung der Ausbildungs- und Forschungsstäten einsetzen.
Die BayernSPD sieht zwar die Einsatzmöglichkeiten Künstlerische Therapeut:innen z.B. in Unterkünften für Geflüchtete oder in weiteren Einrichtungen, benennt jedoch keine Fördermöglichkeiten für qualifizierte ambulante Angebote oder Einwirkungsmöglichkeiten auf die Verbesserung der Versorgungslage.
Die BayernSPD will die Versorgung von demenziell erkrankten Patient:innen mit Künstlerischen Therapien in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen mit einem Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung voranbringen. Mittelfristig wird auch ein einheitliches, sektoren-übergreifendes Vergütungssystem angedacht.
- CSU
Die CSU möchte sich für ein breites Spektrum zur Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen, Geflüchteten, Opfern sexueller Gewalt und demenziell erkrankter Patient:innen einsetzen. Sie ist der Auffassung, dass mit den Künstlerischen Therapien eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Versorgungsangebot geschaffen werden kann.
Dabei verortet sie Künstlerische Therapien in der integrativen Medizin und Naturheilkunde (Gesundheitsförderung, Prävention, u.a.) und den Besonderen Therapierichtungen sowie der Heilmittelrichtlinie. Gleichermaßen wird auf die Psychotherapie-Richtlinie (PPT-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Grundlage zur Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung verwiesen.
Der HTA-Berichts zu Musiktherapie und Krebs beschreibt den Beruf Künstlerischer Therapeut:innen als „neue Profession, die weder dem ärztlichen noch dem pflegerischen Beruf zuzuordnen sei. In Bezug darauf verweisen die Antwortenden auf die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der PPT-RL nach neuen Erkenntnissen, wobei die Künstlerischen Therapien sowohl als Ergänzung psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlungen als auch eigenständiges Therapieverfahren eingeschätzt werden.
Verknüpft mit der weiteren Entwicklung der PPT-RL möchte die CSU den Prozess einer rechtlichen Regelung des Berufs Künstlerischer Therapeut:innen, den sie als Aufgabe der Selbstverwaltung (Gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser, G-BA etc.) betrachtet, eng begleiten. Schade ist, dass die Organe der Selbstverwaltung für die Kostenseite der Therapien verantwortlich sind. Sie verfügen über keine einschlägigen gesetzgeberischen Kompetenzen zur Regelung heilkundlicher Zulassungsberufe, sondern bewegen sich selbst im Rahmen der vom Bundestag und -rat verabschiedeten Sozial und Berufsgesetze.
Zur Kostenübernahme für Künstlerische Therapien in der ambulanten Versorgung verweist die CSU auf Regelungen des SGB V auf Kostenübernahmemöglichkeiten Gesetzlicher Krankenkassen für Leistungen der Besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, die Anthroposophische Medizin und die Phytotherapie), die als Heilmittel abgegeben werden, was jedoch ausschließlich als freiwillige Kann-Leistung für anthroposophisch-medizinische Fachbereiche der Künstlerischen Therapien zutrifft. Zum Erhalt dieser Leistungen will sich die CSU einsetzen, was ja sehr erfreulich ist, den Patient:innen und Leistungserbringer:innen anderer Verfahren der Künstlerischen Therapien keine finanzielle Entlastung bringt.
Zur Vereinheitlichung der Vergütung Künstlerischer Therapeut:innen wird auf die Stärkung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände verwiesen. Diese Aufgabe obliegt den Berufsorganisationen Künstlerischer Therapeut:innen und ist von diesen zu vertreten.