Künstlerische Therapien und die Parteien

Zur Bundestagswahl 2021 gab die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) acht Fragen (sogenannte "Wahlprüfsteine") in die Online-Fragebögen folgender Parteien ein:

- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- CDU/CSU
- SPD
- FDP
- DIE LINKE

Im Vorfeld wurden mit Vertreter_innen dieser Parteien im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und in einigen Bundesländern Gespräche geführt. Diese unterstützten unser Anliegen alle.

Die Wahlprüfstein-Bearbeiter_innen der „GRÜNEN“ haben es geschafft, sich in die Themen einzuarbeiten. SPD und CDU/CSU antworteten später. Von FDP und Die Linke stehen bisher die Antworten noch aus.

Hier stellen wir Ihnen unsere Fragen und die Antworten der Parteien in der Reihenfolge des Eingangs vor. Aus den abgegebenen Statements kann die BAG KT als Interessenvertretung Künstlerischer Therapeut_innen Schlüsse darüber ziehen, wie die Positionen von Parteien mit den für uns wichtigen Kernpunkten übereinstimmen. Daher ist es für unsere Berufsgruppe, unsere Unterstützer_innen und ebenso für unsere Patient_innen wichtig, ob und wie die befragten Parteien unseren Kernanliegen begegnen.

Wir geben Ihnen im jeweiligen Block eine Übersicht zur Positionierung der Partei bezüglich der Künstlerischen Therapien. Sie entspricht in etwa der generellen Grundhaltung, die sich auch in Bezug auf sozioökonomische und ökologische Bereiche in den Parteiprogrammen und öffentlichen Auftritten der Kandidat_innen abbildet.
Unsere Rückschlüsse und Angebote zur Weiterführung des berufspolitschen Prozesses finden Sie unterhalb der Antworten.

1. Zur Behandlung depressiver Störungen bei Kindern und Jugendlichen übersteigt der Bedarf die Kapazitäten aller Versorgungsbereiche. Wie kann Ihre Partei die Aufnahme der Künstlerischen Therapien in die ambulante Versorgung unterstützen?

Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen weiter verbessert wird. Für die Aufnahme neuer Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss zuständig. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Leistung einen nachgewiesenen therapeutischen Nutzen für die Versicherten hat.

2. Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit sektorenübergreifender Versorgung mit Künstlerischen Therapien bei schweren chronischen oder lebensbegleitenden Erkrankungen wie z.B. in der Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms oder in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie?

Für die Beurteilung des Nutzens von einzelnen Therapien existieren mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss und dem IQWiG geeignete Institutionen in unserem Gesundheitswesen. Zuletzt hat das IQWiG eine Bewertung veröffentlicht, nach der eine Musiktherapie unmittelbar nach Therapieende zu einer verbesserten Lebensqualität der Patient*innen führen kann. Inwieweit die Wirkung dieser Therapie länger anhält, konnte in den ausgewerteten Studien noch nicht gezeigt werden.
3. Welche Möglichkeiten zur Vernetzung der akutmedizinischen und rehabilitativen Versorgung für Patient*innen mit Künstlerischen Therapien in der ambulanten Versorgung empfehlen Sie, wenn dadurch vermehrtes Auftreten von Krankenhausfällen reduziert werden kann?

Eine stärkere Vernetzung der unterschiedlichen Versorgungsbereiche ist aus unserer Sicht von großer Bedeutung, um die Qualität der Versorgung zu verbessern. Inwieweit hier auch Künstlerische Therapien insbesondere in die Versorgung mit Heilmitteln aufgenommen werden, sollte durch den Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der üblichen Kriterien der evidenzbasierten Medizin entschieden werden.

4. Wie unterstützten Sie den im „Fact sheet“ der WHO 2019 zur Evidenz der Künste belegten wichtigen Beitrag Künstlerischer Therapien zur Prävention und Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen sowie zur Förderung psychischer und physischer Gesundheit?

Wir GRÜNE haben den WHO-Report mit Interesse zur Kenntnis genommen. Das IQWiG und der Gemeinsame Bundesausschuss müssen sich mit den Ergebnissen beschäftigen. Der WHO-Report betont die Notwendigkeit weiterer Studien. Es bleibe vielfach unklar, ob die festgestellten Vorteile spezifisch für den lokalen, regionalen oder nationalen Kontext sind, in dem sie entwickelt wurden. Vor diesem Hintergrund befürworten wir eine verstärkte Forschung zum möglichen therapeutischen Nutzen der Künstlerischen Therapie.

5. Arbeitet Ihre Partei an Antworten auf die im EUROPA-Report der WHO 2019 gestellten Fragen zur evidenten Rolle der Künstlerischen Therapien und deren Implementierung in eine ressourcen- und kulturorientierte Gesundheitsversorgung gesetzlicher Krankenversicherungen von Menschen aller Lebensalter?

Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass die Gesundheitsforschung intensiviert wird. Dazu gehört auch der wissenschaftliche Nachweis eines therapeutischen Nutzens Künstlerischer Therapien, Bedingungen für qualitativ hochwertigen Anwendungen solcher Therapien sowie evidenzbasierte Anwendungsfelder.

6. Welche Fördermöglichkeiten zur Evaluation der Wirtschaftlichkeit Künstlerischer Therapien in der ambulanten Versorgung würden Sie einsetzen?

Neben den ohnehin bestehenden im SGB V enthaltenen Erprobungsregelungen für neue Therapien (im stationären Bereich) kommt auch die Förderung im Rahmen der Gesundheitsforschung des Bundes in Betracht.

7. Welche Möglichkeiten zur gesetzlichen Regulierung der Tätigkeiten Künstlerischer Therapeut*innen als neuer Gesundheitsberuf halten Sie für durchführbar?

Wir GRÜNE schließen uns der Empfehlung der Autor*innen des IQWiG-HTAs zu Musiktherapien an, die insbesondere dafür plädieren, das Berufsbild und die Ausbildung der Musiktherapeuten gesetzlich zu regeln, um eine einheitliche Qualität der Behandlung sicherzustellen. Um die Berufsfindung insgesamt systematischer zu gestalten, wollen wir in Anlehnung an den Wissenschaftsrat einen Gesundheitsberufsrat.

8. Wollen Sie die Teilhabe an Kunst und Kultur und als Schlüssel zu Selbstbewusstsein, Persönlichkeitsentwicklung und Integration fördern, sodass diese, wie z.B. in Großbritannien, für Patienten, die von Einsamkeit bedroht sind, ärztlich verordnet werden kann?

Die Teilhabe aller Menschen an Kunst und Kultur ist aus kulturpolitischer Perspektive zweifellos sehr wichtig. Gleichwohl halten wir GRÜNE auch daran fest, dass für die Aufnahme von Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ein Nachweis eines medizinisch-therapeutischen Nutzens für die Patient*innen notwendig ist. Sollte dieser Nachweis erbracht werden, spricht aus unserer Sicht nichts gegen die Aufnahme von Leistungen.

 

Welche Rückschlüsse können aus den Antworten von Bündnis 90/DIE GRÜNEN gezogen werden?

DIE GRÜNEN haben sich mit unseren Anliegen auseinandergesetzt. Dazu haben sie die für unsere Fragen relevanten Sachinformationen gut recherchiert. Ihre Antworten zeigen, dass sie als politische Partei keine Gefälligkeitsauskünfte erteilen. Sie fordern nicht nur neue rechtliche Strukturen für verschiedene Bereiche des Lebens ein, sondern orientieren sich auch selbst an den für die Kostenübernahme Künstlerischer Therapien bestehenden realen Möglichkeiten.

Darüber hinaus informieren sie über bestehende Möglichkeiten zur Stärkung unserer Position, die wir für die Beantwortung offener Forschungsfragen benötigen. Einen ihrer Auffassung nach sinnvollen und gangbaren Weg zur Berufsanerkennung im Kontext der Erneuerung der Berufsregulierungen ALLER Gesundheitsberufe beschreiben sie über einen NATIONALEN GESUNDHEITSBERUFERAT. Damit weisen sie auf die seit vielen Jahren bestehende Kontinuität ihrer Forderungen zur Selbstgestaltung und Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe und ihrer Berufsbilder hin. Das Zugeständnis dieser Kompetenz fordern DIE GRÜNEN seit 2015 bis heute ein: Eine generelle Neuordnung der Arbeitsverteilung im Gesundheitswesen soll über ein Allgemeines Heilberufegesetz erreicht werden. Dies schließt sowohl die für uns relevante Akademisierung der Gesundheitsberufe als auch die Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung ein.

Auf die Frage zur Teilhabe aller Menschen an Kunst und Kultur insbesondere für Patient*innen, die von Einsamkeit bedroht sind, nach dem Britischen Modell, fällt die Antwort positiv unterstützend aus und gleichermaßen an den nationalen Strukturen und Hierarchien des Deutschen Gesundheitswesens sowie der Sozialgesetzgebung orientiert.

Grundsätzlich können wir von DEN GRÜNEN ein förderndes Interesse und Wertschätzung für die Möglichkeiten Künstlerischer Therapien erwarten. Auch die aus den Antworten ablesbare kreative Kompetenz zu divergentem Denken, der Haltung sowohl bestehende Strukturen zur respektieren als auch deren Weiterentwicklung und Erneuerung zu fördern, eröffnet eine Perspektive, die Künstlerische Therapien stärken, zur Anerkennung des Berufes Künstlerischer Therapeut*innen und der sektorenübergreifenden Etablierung beitragen kann.

Erwarten können wir aber auch, dass wir unsere eigenen Aufgaben selbst erfüllen müssen, wenn es um die Initiierung notwendiger Forschungsvorhaben und die Stärkung der Interessenvertretung im Verein zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates geht, dessen Mitglied die BAG KT ist. Die Denkschrift der Robert Bosch Stiftung von 2013 „Gesundheitsberufe neu denken, Gesundheitsberufe neu regeln“ zeigt Grundsätze und Perspektiven auf, um den aus den veränderten Rahmenbedingungen hervorgehenden Konsequenzen für die Gesundheitsberufe zeitgemäß zu begegnen.

Insgesamt kann dem Ziel der Integration Künstlerischer Therapien in das öffentliche Gesundheitswesen mit Unterstützung DER GRÜNEN näher gerückt werden. Gemeinsame Gespräche und weitere kompetente Beratung erachten wir als sinnvoll und notwendig.

 

1. Zur Behandlung depressiver Störungen bei Kindern und Jugendlichen übersteigt der Bedarf die Kapazitäten aller Versorgungsbereiche. Wie kann Ihre Partei die Aufnahme der Künstlerischen Therapien in die ambulante Versorgung unterstützen?

Die SPD vertritt die Auffassung, dass die medizinischen Fachgesellschaften in Leitlinien formulieren sollten, welche Therapieansätze zu einer evidenzbasierten und qualitativ guten Versorgung bestimmter Krankheiten gehören. Die Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit depressiven Störungen, die unter breiter Beteiligung diverser Fachverbände von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) herausgegeben wurde, führt z.B. die künstlerischen Therapien unter den Behandlungsansätzen mit unzureichender Evidenz auf. Es sollte nicht Aufgabe politischer Parteien sein, mangelnde Evidenz durch gesetzliche Maßnahmen zu ersetzen.

2. Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit sektorenübergreifender Versorgung mit Künstlerischen Therapien bei schweren chronischen oder lebensbegleitenden Erkrankungen wie z.B. in der Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms oder in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie?

Die SPD hat sich immer für den Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung ausgesprochen. Eine bessere Kooperation und Verzahnung der verschiedenen Versorgungsangebote sind vor allem über die nach wie vor bestehenden Sektorengrenzen hinweg erforderlich. Nach wie vor gibt es die längst bekannten Versorgungsbrüche zwischen ambulanter, stationärer, rehabilitativer und pflegerischer Versorgung. Die Coronakrise hat erneut gezeigt, dass eine gute Kooperation z.B. zwischen ambulanter und stationärer Versorgung knappe Kapazitäten schont und gleichzeitig gute Behandlungsqualität bringt. Es sollten deshalb endlich die dringend notwendigen Anreize geschaffen werden, um die sektorenübergreifende Versorgung im Sinne einer patienten- und bedarfsorientierten Versorgung zu entwickeln. Dazu zählt mittelfristig auch die Entwicklung eines einheitlichen, sektorenübergreifenden Vergütungssystems und einer gemeinsamen Bedarfsplanung. Zur der Frage nach den sinnvollen und geeigneten Therapien bei bestimmten Erkrankungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

3. Welche Möglichkeiten zur Vernetzung der akutmedizinischen und rehabilitativen Versorgung für Patient*innen mit Künstlerischen Therapien in der ambulanten Versorgung empfehlen Sie, wenn dadurch vermehrtes Auftreten von Krankenhausfällen reduziert werden kann?

Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen.

4. Wie unterstützten Sie den im „Fact sheet“ der WHO 2019 zur Evidenz der Künste belegten wichtigen Beitrag Künstlerischer Therapien zur Prävention und Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen sowie zur Förderung psychischer und physischer Gesundheit?

Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen.

5. Arbeitet Ihre Partei an Antworten auf die im EUROPA-Report der WHO 2019 gestellten Fragen zur evidenten Rolle der Künstlerischen Therapien und deren Implementierung in eine ressourcen- und kulturorientierte Gesundheitsversorgung gesetzlicher Krankenversicherungen von Menschen aller Lebensalter?

Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen.

6. Welche Fördermöglichkeiten zur Evaluation der Wirtschaftlichkeit Künstlerischer Therapien in der ambulanten Versorgung würden Sie einsetzen?

Während in der stationären Behandlung sowohl im Bereich der akuten als auch der rehabilitativen Behandlungen künstlerische Therapien eingesetzt und zu Lasten der Kostenträger abgerechnet werden, ist das im ambulanten Bereich bisher kaum der Fall. Das bisherige Nebeneinander von Erlaubnis- und Verbotsvorbehalt im ambulanten und stationären Bereich ist nur noch schwer zu rechtfertigen. Maßstab für die Abrechenbarkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sollte aus unserer Sicht sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich vielmehr die Sicherstellung einer bestmöglichen Versorgungsqualität sein. Warum ein kleines Kreiskrankenhaus hochkomplexe neue Verfahren anbieten darf, während das einer kardiologischen Schwerpunktpraxis untersagt sein sollte, ist nicht nachvollziehbar. Ebenso ist nicht zu erklären, warum Musiktherapie in der stationären Reha eingesetzt werden kann, in der ambulanten Behandlung aber nicht. Unabhängig vom Versorgungsbereich sollten grundsätzlich evidenzbasierte Qualitätsindikatoren formuliert werden, die erfüllt sein müssen, damit bestimmte Leistungen erbracht werden dürfen.

7. Welche Möglichkeiten zur gesetzlichen Regulierung der Tätigkeiten Künstlerischer Therapeut*innen als neuer Gesundheitsberuf halten Sie für durchführbar?

Nur für einen Teil der Gesundheitsberufe ist der Staat zuständig; viele entwickeln sich auch ohne Reglementierung, das heißt, ohne dass es eine staatliche Ausbildungsregelung gibt. Für einige Berufe gibt es nicht einmal einheitliche oder geschützte Berufsbezeichnungen. Bei den staatlich geregelten Berufen gibt es Berufe, die durch Bundesrecht geregelt sind und solche, die im Landesrecht verankert werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Länder Berufe dann regeln dürfen, wenn der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. Der Bund darf nur die sogenannte Erstzulassung zum Beruf regeln. Fort- oder Weiterbildungsregelungen sind daher Aufgabe der Länder. Die Regelungen zur Ausbildung künstlerische Therapeuten werden im Rahmen von internen Vorschriften der Lehrgangsträger festgelegt. Daneben gibt es zusätzlich die Möglichkeit an Hochschulen zu studieren.

8. Wollen Sie die Teilhabe an Kunst und Kultur und als Schlüssel zu Selbstbewusstsein, Persönlichkeitsentwicklung und Integration fördern, sodass diese, wie z.B. in Großbritannien, für Patienten, die von Einsamkeit bedroht sind, ärztlich verordnet werden kann?

Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen.

 

Welche Rückschlüsse können aus den Antworten der SPD gezogen werden?

5 von 8 Fragen werden nur mit einem Verweis auf die Aufgabe Medizinischer Fachgesellschaften zur Formulierung von medizinischen Behandlungsleitlinien und unzureichende Evidenz in der Leitlinie Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit depressiven Störungen (RNr. 028 – 043) beantwortet. Obwohl die so beantworteten Fragen die Vernetzung der akutmedizinischen und rehabilitativen Versorgung für erwachsene Patient*innen und Jugendliche mit Künstlerischen Therapien in der ambulanten Versorgung betreffen und die im „Fact Sheet“ der WHO 2019 mit 3000 Studien belegte Evidenz Künstlerischer Therapien zur Prävention und Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen sowie zur Förderung psychischer und physischer Gesundheit bestätigt ist, wird pauschalierend auf die RNr. 028 – 043 verwiesen.
weist dies auf mangelnde Kenntnisse zur Bedeutung der WHO für die Weiterentwicklung nationaler Gesundheitssysteme hin? Oder auch auf ein geringes Interesse für die Bedürfnisse von 66% der Rehabilitanden, die in der Psychosomatischen Rehabilitation Künstlerische Therapien in Anspruch nehmen?

Die in Frage 6 aufgeworfene Diskrepanz zwischen der Verfügbarkeit Künstlerischer Therapien in der stationären und in der ambulanten Versorgung wird beantwortet mit der missverständlichen Formulierung, dass im stationären Bereich die Sicherstellung einer bestmöglichen Versorgungsqualität möglicher Weise ohne die Umsetzung der Leitlinienmedizin erfolgte, die jedoch Künstlerische Therapien nach mehr als 20 Leitlinien der AWMF mit guten Empfehlungsgraden berücksichtigt. Weshalb sonst wären Künstlerische Therapeut*innen im Umfang von 10.000 vollzeitäquivalenten Stellen im Gesundheitswesen beschäftigt und in Komplexziffern des OPS-Ziffern als Bestandteil interdisziplinärer Teams abgebildet?
Ebenso scheint keine Kenntnis der Bedeutung der Heilmittelrichtlinie des G-BA für die ambulante Versorgung z.B. mit Musiktherapie vorzuliegen. Die Bereitschaft zur Erkundung fehlt. Die Antwort aus Frage 7 zur berufsrechtlichen Regulierung lässt den Bezug auf die Verpflichtung des Staates zum Patientenschutz nach Art. 2 GG außer Acht sowie die konkurrierende Gesetzgebung nach Art 74 Abs. 19 GG.

Unbefriedigend bleiben auch die Ausführungen zur Forschungsförderung („Unabhängig vom Versorgungsbereich sollten grundsätzlich evidenzbasierte Qualitätsindikatoren formuliert werden, die erfüllt sein müssen, damit bestimmte Leistungen erbracht werden dürfen.“)

An diesen Beispielen wird deutlich, dass das Interesse an der Integration Künstlerischer Therapien in das Gesundheitssystem bei den wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften als besser verortet angenommen wird, als im Rahmen der Gesundheitspolitik einer von der SPD mit gestalteten Regierung.

Leider geben die Antworten den in unseren Gesprächen mit einem Gesundheitspolitiker der SPD festgestellten kompetenten Willen, unser Anliegen zu unterstützen, in keiner Weise wieder. Mit Bezug auf den defizitären Informationsstand in den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine dürften weiterführende Gespräche und eine Unterstützung von Politiker*innen der SPD mit Fakten zur Abbildung der Künstlerischen Therapien in Leitlinien der AWMF und einschlägigen Publikationen der WHO durch Vertreter*innen der Künstlerischen Therapien förderlich sein.

1. Zur Behandlung depressiver Störungen bei Kindern und Jugendlichen übersteigt der Bedarf die Kapazitäten aller Versorgungsbereiche. Wie kann Ihre Partei die Aufnahme der Künstlerischen Therapien in die ambulante Versorgung unterstützen?

Um bei einer depressiven Störung seelische Behinderungen oder eine soziale Isolation zu vermeiden, kann eine außerschulische Künstlerische Therapie ein wichtiger Baustein sein. CDU und CSU werden sich dafür einsetzen, dass betroffene Kinder und Jugendliche unkomplizierte Hilfe erhalten können. Die Psychotherapie-Richtlinie bildet die Grundlage
für die Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung und legt die hierfür notwendigen Voraussetzungen und Regelungen fest. Grundsätzlich erachten wir als CDU und CSU die Richtlinie als geeignet, um die Versorgung von psychisch kranken Versicherten auf einem hohen Niveau sicherzustellen. Uns ist wichtig, dass die Psychotherapie-Richtlinie durch die Selbstverwaltungspartner entsprechend neuen Erkenntnissen jederzeit angepasst werden kann. Dabei sollten aus unserer Sicht immer auch die einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften hinzugezogen werden.

2. Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit sektorenübergreifender Versorgung mit Künstlerischen Therapien bei schweren chronischen oder lebensbegleitenden Erkrankungen wie z.B. in der Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms oder in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie?

3. Welche Möglichkeiten zur Vernetzung der akutmedizinischen und rehabilitativen Versorgung für Patient*innen mit Künstlerischen Therapien in der ambulanten Versorgung empfehlen Sie, wenn dadurch vermehrtes Auftreten von Krankenhausfällen reduziert werden kann?

Antwort auf die Fragen 2 und 3:
CDU und CSU leitet das Interesse der Patientinnen und Patienten: Auf sie persönlich werden wir die Versorgung noch stärker zuschneiden. Künstlerische Therapien sind seit Jahrzehnten in multiprofessionelle Teams in Kliniken und Reha-Einrichtungen eingebunden. Durch eine noch bessere Vernetzung aller an der Versorgung Beteiligten werden wir dafür sorgen, dass aus vielen guten medizinischen und pflegerischen Einzelleistungen stets auch eine gute Mannschaftsleistung wird. Gerade die Versorgung älterer, oft mehrfach und chronisch erkrankter Menschen, schwer erkrankter Kinder und psychisch Kranker erfordert dies.

4. Wie unterstützten Sie den im „Fact sheet“ der WHO 2019 zur Evidenz der Künste belegten wichtigen Beitrag Künstlerischer Therapien zur Prävention und Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen sowie zur Förderung psychischer und physischer Gesundheit?

5. Arbeitet Ihre Partei an Antworten auf die im EUROPA-Report der WHO 2019 gestellten Fragen zur evidenten Rolle der Künstlerischen Therapien und deren Implementierung in eine ressourcen- und kulturorientierte Gesundheitsversorgung gesetzlicher Krankenversicherungen von Menschen aller Lebensalter?

Antwort auf die Fragen 4 und 5:
Für CDU und CSU ist die evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl erkennen CDU und CSU an, dass einige Patientinnen und Patienten auch anderen Therapien eine Bedeutung zumessen. Wir werden daher auch in Zukunft Sorge dafür tragen, dass Krankenkassen besondere Therapierichtungen und Therapieformen in Form von Satzungsleistungen übernehmen können. Die zuständigen Gremien in CDU und CSU werden die Empfehlungen in ihren Beratungen berücksichtigen.

6. Welche Fördermöglichkeiten zur Evaluation der Wirtschaftlichkeit Künstlerischer Therapien in der ambulanten Versorgung würden Sie einsetzen?

CDU und CSU werden prüfen, mit welchen geeigneten Evaluationsprojekten die Künstlerische Therapien unterstützt werden kann.

7. Welche Möglichkeiten zur gesetzlichen Regulierung der Tätigkeiten Künstlerischer Therapeut*innen als neuer Gesundheitsberuf halten Sie für durchführbar?

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einem Gutachten Musiktherapie als eine „neue Profession“ bezeichnet, die weder dem ärztlichen noch dem pflegerischen Beruf zuzuordnen sei. Dies gilt auch für Künstlerische Therapie. Die weitere Entwicklung von Musik-, Tanz- und Kunsttherapie sowie eine berufsrechtliche Regelung sehen CDU und CSU als Aufgabe der Selbstverwaltung und werden diesen Prozess eng begleiten.

8. Wollen Sie die Teilhabe an Kunst und Kultur und als Schlüssel zu Selbstbewusstsein, Persönlichkeitsentwicklung und Integration fördern, sodass diese, wie z.B. in Großbritannien, für Patienten, die von Einsamkeit bedroht sind, ärztlich verordnet werden kann?

Millionen Menschen in Deutschland fühlen sich einsam, jüngere wie ältere. Der Kampf gegen Einsamkeit ist in unserer älter werdenden Gesellschaft eine große Herausforderung.
CDU und CSU werden eine umfassende Strategie gegen Einsamkeit entwickeln, die Antworten darauf gibt, was Alleinstehende brauchen, worauf Vereinsamung zurückgeht, wo es Defizite gibt und wie diesen präventiv begegnet werden kann – in allen Bereichen und auf allen Ebenen. Dazu werden wir die räumliche wie digitale Mobilität fördern. In diese Überlegungen werden wir Entwicklung von Musik-, Tanz- und Kunsttherapie einbeziehen.

 

Welche Rückschlüsse können aus den Antworten der CDU/CSU gezogen werden?

Die Antworten von CDU und CSU spiegeln das Interesse der Schwesterparteien an der gesundheitlichen Lebensqualität der Bevölkerung und der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens wider. Sie haben sich über die Möglichkeiten der Künstlerischen Therapien kundig gemacht. Sie sind bereit, diese entsprechend der Einschätzung der WHO und der wissenschaftlichen Zuordnung Künstlerischer Therapien als komplementäre Therapieverfahren in das Gesundheitssystem zu integrieren und die dazu notwendige Evaluation der Wirksamkeit zu fördern. Ihre Antworten wirken sehr pragmatisch und passen gut zu den Aussagen der Gesundheitspolitiker*innen, mit denen wir gesprochen haben. Das gilt sowohl für die Antwort auf unsere erste Frage („CDU und CSU werden sich dafür einsetzen, dass betroffene Kinder und Jugendliche unkomplizierte Hilfe erhalten können.“), auf unsere Fragen 2 und 3 („Durch eine noch bessere Vernetzung aller an der Versorgung Beteiligten werden wir dafür sorgen, dass aus vielen guten medizinischen und pflegerischen Einzelleistungen stets auch eine gute Mannschaftsleistung wird.“) als auch auf unsere Frage 7 ( „die weitere Entwicklung von Musik-, Tanz- und Kunsttherapie sowie eine berufsrechtliche Regelung sehen CDU und CSU als Aufgabe der Selbstverwaltung und werden diesen Prozess eng begleiten“). Konkret formulieren sie auch zu den Fragen 4 und 5: „Wir werden daher auch in Zukunft Sorge dafür tragen, dass Krankenkassen besondere Therapierichtungen und Therapieformen in Form von Satzungsleistungen übernehmen können.“ Auch wenn diese Form der Finanzierung ambulanter Leistungen keine grundsätzliche Aufnahme in den Regelleistungskatalog, z.B. über eine eigene Richtlinie für Künstlerische Therapien, in Aussicht stellt, wäre damit ein Einstieg in Abrechnungsmöglichkeiten für Musik- und Tanztherapie realisiert, der ohne zielgerichtete politische Unterstützung aktuell nicht denkbar ist. Allerdings gehen beide Parteien auf den Heilmittelausschluss nicht konkret ein, so dass nicht ganz sicher ableitbar ist, ob sie konkrete Vorstellungen entwickeln, wie die in den vergangenen Jahren von uns festgestellten Schwierigkeiten, die einer Finanzierung der „Musik- und Tanztherapie“ dadurch im Weg stehen, durch politische Einwirkung tatsächlich aus dem Weg geräumt werden können und sollen.

Im Kampf gegen Einsamkeit (nicht nur) in der älter werdenden Gesellschaft sehen beide Parteien eine große Herausforderung, in deren Bewältigung sie die Künstlerischen Therapien einbeziehen wollen.

Das Ziel der BAG KT, die Künstlerischen Therapien in das öffentliche Gesundheitswesen zu integrieren, unterstützen CDU und CSU auf vielfältige Weise. Gemeinsamen Gesprächen zur weiteren Realisierung sehen wir gerne entgegen.

Wir Freie Demokraten wollen die Wartezeiten auf einen Therapieplatz reduzieren, den Ausbau von Therapieplätzen fördern, Prävention und Aufklärung stärken sowie die Ausbildung der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterentwickeln. Die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wollen wir deutlich erhöhen. Ebenso wollen wir mehr Studienplätze für Psychologie und Psychotherapie schaffen. Schulpsychologische Beratungsangebote wollen wir ausbauen. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sollen an jeder Schule verfügbar sein. Schließlich fordern wir eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, denn die psychische Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe. Durch die Förderung von psychischer Gesundheit und Prävention wird die Gesellschaft sensibilisiert und Einzelnen kann schnell geholfen werden.

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass auch weiterhin die Freien Berufe im Gesundheitswesen gestärkt werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer sowie Hebammen und Geburtshelfer müssen in medizinischen Fragen autonom und frei von Weisungen Dritter entscheiden können. Denn die Therapiefreiheit der Behandlung ohne Budgetierungszwang kommt den Patientinnen und Patienten zugute. Freiheit und Verantwortung sind die Basis der Vertrauensbeziehung zwischen Ärztin und Patient.

In Bezug auf die Aufnahme der Künstlerischen Therapie in die ambulante Versorgung, die sektorenübergreifende Versorgung mit Künstlerischen Therapien und die Implementierung der Künstlerischen Therapie in eine ressourcen- und kulturorientierte Gesundheitsversorgung, ist es unserer Auffassung nach nicht Aufgabe der Politik diese Punkte umzusetzen. Hierzu gibt es die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem, wie etwa Fachgesellschaften oder den Gemeinsamen Bundesausschuss, die für die Umsetzung in die Praxis zuständig sind.

Welche Rückschlüsse können aus den Antworten der FDP gezogen werden?

Die Antwort der FDP wurde am 24.9.2021 leider erst kurz vor der Wahl am 26.9.2021 übermittelt. Aus diesem Grund wurden von Seiten der BAG KT keine Rückschlüsse aus der Antwort auf unsere Fragen formuliert.
Gleichwohl bleiben Vertreter_innen der BAG KT selbstverständllich weiterhin auch mit der FDP im Gespräch.

 

1. Zur Behandlung depressiver Störungen bei Kindern und Jugendlichen übersteigt der Bedarf die Kapazitäten aller Versorgungsbereiche. Wie kann Ihre Partei die Aufnahme der Künstlerischen Therapien in die ambulante Versorgung unterstützen?

Wir sehen große Chancen in den Künstlerischen Therapien. Sie haben einen salutogenetischen Ansatz und finden meist in multiprofessionellen Behandlungsteams statt. DIE LINKE will generell, dass alle Patient*innen sämtliche Leistungen, die notwendig sind, kostenfrei erhalten. Die Notwendigkeit einer Leistung bemisst sich an der Evidenz. Für Künstlerische Therapien gibt es einige Evidenz, vor allem für Musiktherapie und vor allem im stationären Setting und insbesondere bei Schizophrenie, Depression und teils auch dementiellen Erkrankungen. Wir sprechen uns daher sehr dafür aus, dass im Rahmen von großen aussagekräftigen Studien die Evidenz gerade im ambulanten Bereich verbessert und alle Leistungen, die nachweislich einen Nutzen haben, in die Regelversorgung aufgenommen werden. Für entsprechende Forschungsmittel würden wir uns einsetzen und haben auch in den letzten Jahren in den Haushaltsberatungen des Bundestags regelmäßig 2 Mrd. Euro für Methodenforschung gefordert.

2. Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit sektorenübergreifender Versorgung mit Künstlerischen Therapien bei schweren chronischen oder lebensbegleitenden Erkrankungen wie z.B. in der Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms oder in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie?

Auch zumindest für krebsbegleitende Musiktherapie gibt es eine positiv verlaufene Studie zur Stressreduktion. Diese sollte also zum Einsatz kommen. Wie in der Antwort auf Frage 1 bereits beschrieben, setzen wir uns gerne für Forschungsgelder ein, um weitere wirksame Anwendungsbereiche herauszufinden bzw. zu bestätigen.

3. Welche Möglichkeiten zur Vernetzung der akutmedizinischen und rehabilitativen Versorgung für Patient*innen mit Künstlerischen Therapien in der ambulanten Versorgung empfehlen Sie, wenn dadurch vermehrtes Auftreten von Krankenhausfällen reduziert werden kann?

DIE LINKE maßt sich nicht an, zu beurteilen, welche Versorgungsformen sinnvoll sind und welche nicht. Das ist nicht Aufgabe der Politik. Antworten auf diese Fragen kann letztlich nur die Wissenschaft finden. Wir stehen aber Versuchen, diese Fragen zu klären, positiv gegenüber. Die vorliegenden Erfahrungen in der Musiktherapie für Ältere sowie Menschen mit Pflegebedarf und mit Behinderung, insbesondere bei dementiellen Einschränkungen, zeigen durchaus positive Resultate und könnten gefördert werden.

4. Wie unterstützten Sie den im „Fact sheet“ der WHO 2019 zur Evidenz der Künste belegten wichtigen Beitrag Künstlerischer Therapien zur Prävention und Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen sowie zur Förderung psychischer und physischer Gesundheit?

Dieses Factsheet ist sicherlich ein wichtiger Beitrag auf dem Weg, die Potentiale der Künstlerischen Therapien zu belegen. Besonders erkenntnisreich ist für uns dabei auch die Betonung des salutogenetischen und präventiven Ansatzes. Damit können Künstlerische Therapien einen Beitrag leisten, sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit zu verringern. Dazu wäre es natürlich wichtig, dass insbesondere diejenigen, die die Therapien brauchen, sie auch bekommen, dass sie also von der Krankenversicherung bei gewissen evidenten Indikationen übernommen werden und keine Privatleistungen für diejenigen sind, die es sich leisten können.

5. Arbeitet Ihre Partei an Antworten auf die im EUROPA-Report der WHO 2019 gestellten Fragen zur evidenten Rolle der Künstlerischen Therapien und deren Implementierung in eine ressourcen- und kulturorientierte Gesundheitsversorgung gesetzlicher Krankenversicherungen von Menschen aller Lebensalter?

Die Versorgung muss ambulant und stationär besser verknüpfen. Wenn sich im stationären Setting Künstlerische Therapieformen bewährt haben, muss die Möglichkeit bestehen, sie auch nach dem Krankenhausaufenthalt zu nutzen. Dafür muss z.B. ein Krankenhaus ambulante Leistungen anbieten können. Wichtig für die Etablierung der Künstlerischen Therapien ist auch die Anerkennung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Aber grundsätzlich andere Herangehensweisen haben es schwer, vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) positiv bewertet zu werden. Da spielen auch Partikularinteressen der beteiligten Bänke im G-BA eine Rolle. Hier wollen wir der Patientenvertretung mehr Mitentscheidungsrechte einräumen und so die Versorgungsqualität stärken.

6. Welche Fördermöglichkeiten zur Evaluation der Wirtschaftlichkeit Künstlerischer Therapien in der ambulanten Versorgung würden Sie einsetzen?

Wie bereits weiter oben geschrieben würden wir hier die Finanzierung von Studien unterstützen. Diese Studien sollten zwar die Wirksamkeit als Untersuchungsgegenstand im Fokus haben, weil das aus unserer Sicht das wesentliche Argument ist. Da bei gewissen Erkrankungen aber Verschlimmerungen mit Aussicht auf eine teure Therapie zu befürchten ist, könnte auch die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit spannende Erkenntnisse liefern.
7. Welche Möglichkeiten zur gesetzlichen Regulierung der Tätigkeiten Künstlerischer Therapeut*innen als neuer Gesundheitsberuf halten Sie für durchführbar?

So bunt wie derzeit die kunsttherapeutische Ausbildungslandschaft ist, ist von Ausbildung bis Master vieles vorstellbar. Wie bei allen Gesundheitsberufen zählt für uns der beste Erfolg für die Patient*innen. Wichtig scheint uns, dass medizinisches Wissen und Elemente von Public Health neben den Kernbereichen gelehrt werden.

8. Wollen Sie die Teilhabe an Kunst und Kultur und als Schlüssel zu Selbstbewusstsein, Persönlichkeitsentwicklung und Integration fördern, sodass diese, wie z.B. in Großbritannien, für Patienten, die von Einsamkeit bedroht sind, ärztlich verordnet werden kann?

Großbritannien ist seit der Anerkennung der Musiktherapie durch die NICE 2009 sicherlich weiter als Deutschland. Wir halten dies für einen guten Vorschlag, wobei aber noch zu klären wäre, ob wirklich die ärztliche Verordnung auf Kassenkosten oder eine entsprechende Kulturförderung, die mannigfaltige kostenfreie Angebote ermöglicht oder aber beides der sinnvollere Weg ist, die Teilhabeangebote denen zu geben, die sie brauchen.

 

Welche Rückschlüsse können aus den Antworten der Partei DIE LINKE gezogen werden?

Grundsätzlich stimmen die Kerninhalte der Antworten mit den Änderungsforderungen der Partei zur Neuorganisation der Gesundheitsleistungen überein. Dementsprechend wird die Notwendigkeit zur Versorgungsforschung und Aufnahme Künstlerischer Therapien in die Regelversorgung nach den Vorgaben des G-BA unterstützt.

Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE ein für die Stärkung der Patient*innenrechte in Bezug auf Mitbestimmung und den Anspruch auf gleichwertige Versorgung für alle. Jenseits der Zweiklassenmedizin sollen Patient*innen die Vorteile einer sektorenübergreifenden Versorgung mit Künstlerischen Therapien nutzen können. Sozialbedingte Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung soll auch durch die gesundheitsfördernde Teilhabe an Kunst und Kultur aufgehoben werden.

Aus den Antworten geht eine grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung Künstlerischer Therapien hervor. Ausgleichbedürftig erscheint die einseitige Informationslage zu Gunsten der Musiktherapie. Sowohl Forschungsergebnisse als auch relevante Indikationen für Kunst- und Gestaltungstherapie, Tanztherapie, Theatertherapie u.a. blieben in der Fragenbeantwortung unberücksichtigt.

In weiteren Gesprächen sollte DIE LINKE für alle Fachbereiche Künstlerischer Therapien informiert und sensibilisiert werden. Dies trifft auch auf die Anerkennung der Rolle von Kultur und Kreativität im Bereich der Bildenden und darstellenden Künste zu, die insbesondere in Großbritannien in zahlreichen Forschungsprojekten untersucht wurden. Die Angebote von mehr als 2.500 Museen und 3.000 Bibliotheken erwiesen mit starker Evidenz ihre Eignung zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention durch Reduktion von Stress und Einsamkeitsgefühlen durch Theater-, Livemusik- und Kunstevents nach.

Für die BAG Künstlerische Therapien ergibt sich aus der Antwort auf Frage 5 die Perspektive einer Unterstützung durch die Linke bei der Kontaktaufnahme zu Patientenorganisationen und deren Vertretung im G-BA.