Mitglieder

Kunsttherapeut_innen dokumentieren mit ihrer Mitgliedschaft im DFKGT das Bewusstsein für ihre verantwortungsvolle professionelle Tätigkeit. Darüber hinaus zeigen sie ein besonderes Interesse an Prozessen der Qualitätssicherung, am Patientenschutz, an berufspolitischen Fragestellungen und den Herausforderungen einer adäquaten therapeutischen Versorgung. Sie leisten einen fachspezifischen Beitrag zur Diagnostik, Prävention und Behandlung psychosozial sowie neurologisch bedingter Beeinträchtigungen, Störungen und Erkrankungen. Zudem sind sie in Bereichen der Rehabilitation, Nachsorge und Palliativversorgung tätig.

Besonders bei Einschränkungen im verbalen Bereich sowie im Ausdrucksvermögen unterstützen sie individuelle gesundheitsbezogene Entwicklungsprozesse und fördern die soziale Integration und Teilhabe.

Durch ihre ressourcenorientierte und handlungsorientierte Vorgehensweise unterstützen sie die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen sowie individuelle Entwicklungspotenziale zu erkennen und zu nutzen (Resilienz). Sie sind in der Lage, eine gesundheitsorientierte Einstellung zu vermitteln, in welcher nicht nur eine Genesung im Fokus stehen kann, sondern auch die Integration von weiter bestehenden psychosozialen Einschränkungen (Recovery).

Um die Nachhaltigkeit klientenorientierter kunsttherapeutischer Vorgehensweisen zu unterstützen, stellen Mitglieder des DFKGT konzeptionelle Verknüpfungen zu bestehenden Theorie- und Therapiemodellen her.

Verbandsmitglieder haben ihre fachlichen Kompetenzen gemäß den Anforderungen der DFKGT-Standards nachgewiesen. Sie sind in Bezug auf ihre kunsttherapeutische Praxis aufgefordert, sich entsprechend der DFKGT-Ethikrichtlinien zu verhalten und entwickeln ihre Kompetenzen nach den dort festgelegten Vorgaben weiter.