Graduierung
In allen Arbeitskontexten ist es sinnvoll, eine hohe fachliche Qualität der eigenen Berufspraxis nachzuweisen. Aufbauend auf den Kompetenzen, die Sie im Rahmen der von Ihnen absolvierten kunsttherapeutischen Aus- oder Weiterbildung erworben haben, wird mit dem erfolgreichen Absolvieren des DFKGT-Graduierungsverfahrens eine hochgradig professionelle fachspezifische Tätigkeit dokumentiert. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die selbstkritische Reflexion des eigenen kunsttherapeutischen Handelns und die sachkundige Darstellung des persönlichen Arbeitsansatzes in schriftlicher und mündlicher Form. Ein Zertifikat bescheinigt, dass die individuelle Praxisausübung den Qualitätskriterien des Verbandes in besonderem Maße entspricht. Zusammen mit einer Mitgliedschaft im DFKGT haben Sie die Berechtigung, den Zusatz „graduiert im DFKGT“ zu führen.
Eine Teilnahme am Graduierungsverfahren verdeutlicht zudem ein übergeordnetes berufspolitisches Interesse an den Zielen des DFKGT – denn nur eine qualitätsgesicherte kunsttherapeutische Leistungserbringung ist professionell und gewährleistet den erforderlichen Schutz der Leistungsempfänger.
Grundlage der verbandlichen Graduierung sind:
- die ordentliche Mitgliedschaft im DFKGT
- eine mindestens 4-jährige supervidierte Berufspraxis
- eine zusätzliche Reflexion der eigenen Praxis durch Supervision
- regelmäßige Fort- und Weiterbildung und
- ein abschließendes Prüfungsverfahren (Graduierungsarbeit, Kolloquium)
Bewerbungsfrist ist jährlich der 15. Februar.
Für das Graduierungsverfahren fallen Gebühren in Höhe von 525 € an. (Stand 2020)
Die Mitglieder der Graduierungskommission:
- Uschi Knott, DAGTP Berlin
- Hartmut Majer, HKT Nürtingen
- Kristin Stubenrauch, Leipzig
- Sigrid Völker, Alanus Hochschule, Alfter